Führerschein – Umschreibung ausländischer Führerscheine

Wer im Besitz eines ausländischen Führerscheins ist, darf sechs Monate ab Einreise mit dem Führerschein in Deutschland fahren. Wer länger als sechs Monate in Deutschland bleiben möchte, muss den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Dies gilt nicht für Führerscheine aus EU-Staaten.

Du besitzt einen ausländischen Führerschein und willst diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?

Ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, müssen anhand der Einzelfallumstände in einem persönlichen Gespräch in der Führerscheinstelle geklärt werden.

Sollte eine Umschreibung möglich sein, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Amtlich anerkannte Übersetzung des Führerscheins
    (bei Führerscheinen aus EU- oder EWR-Staaten nicht erforderlich)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gültige Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Hinweis!

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft!

Falls Du noch Fragen hast, komm vorbei!!! Wir beraten Dich sehr gerne!